Hinweisgeberschutz
Der Deutsche Bundestag hat am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet.
Die gesetzlichen Regelungen zum Hinweisgeberschutz betreffen einen bedeutenden Teil von Wirtschaft und Verwaltung.
Unternehmen ab 250 Mitarbeiter sowie öffentliche Einrichtungen müssen Meldekanäle zur Verfügung stellen, die die Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebern sicherstellt. Ab dem 17.12.2023 fallen auch Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitenden unter diese Vorschrift.
Für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und kommunale Unternehmen und Zweckverbände mit mindestens 50 Beschäftigten besteht ebenfalls eine Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle.
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